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Barrierefreies Bad: Umbau vom Meisterbetrieb

Badsanierung aus einer Hand – Meisterbetrieb in Berlin

Das Wichtigste in Kürze

Ein barrierearmes oder barrierefreies Bad wird anhand der Nutzung, des Grundrisses und der baulichen Möglichkeiten geplant. Ob Zuschüsse oder Kredite in Betracht kommen, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind, entscheidet die jeweils zuständige Stelle. Bitte prüfen Sie dies vor Beginn der Arbeiten; diese Seite ersetzt keine Förderberatung.

Meist beginnt es mit der Badewanne

Der Einstieg wird mühsam, ein Sturz ist knapp vermieden worden, oder ein Angehöriger braucht plötzlich Unterstützung. Dann soll es schnell gehen. Viele warten aber zu lange – und bauen dann unter Zeitdruck, mit weniger Auswahl und oft ohne Zuschuss, weil der Antrag zu spät gestellt wurde.

Ein barrierefreies Bad ist am besten geplant, bevor es dringend gebraucht wird. Und wer ohnehin renoviert, kann es mit wenig Mehraufwand so bauen, dass es auch später noch passt.

Barrierefrei oder barrierearm – der Unterschied

Barrierefrei bedeutet, dass ein Bad entsprechend den einschlägigen Anforderungen für die vorgesehene Nutzung geplant und ausgeführt wird. Ob dies im Einzelfall möglich ist und welche Bewegungsflächen, Türlösungen, Höhen und Ausstattungen erforderlich sind, hängt vom Grundriss, der Nutzung und der baulichen Situation ab. Eine barrierearme Lösung kann bei begrenztem Raum sinnvoll sein, erfüllt aber nicht zwangsläufig alle Anforderungen an Barrierefreiheit.

Was ein barrierefreies Bad ausmacht

  • Bodengleiche Dusche ohne Stolperkante, mit rutschhemmendem Belag
  • Ausreichend Bewegungsfläche vor WC, Waschtisch und in der Dusche
  • Unterfahrbarer Waschtisch und Spiegel in passender Höhe
  • WC in angepasster Höhe, auf Wunsch als Dusch-WC
  • Haltegriffe und Stützklappgriffe, fest in der Wand verankert
  • Thermostatarmaturen, die vor zu heißem Wasser schützen
  • Breite Tür, die nach außen aufgeht oder als Schiebetür ausgeführt ist
  • Gute Beleuchtung und kontrastreiche Gestaltung

Nicht jedes Bad braucht alles. Entscheidend ist, wer das Bad nutzt und was die Person heute und künftig braucht.

Häufiger Irrtum

Das häufigste Missverständnis: Haltegriffe reichen

Nachträglich geklebte oder gedübelte Griffe in Fliesen halten oft nicht, was sie versprechen. Wer sich mit vollem Gewicht festhält, braucht eine Befestigung, die dafür ausgelegt ist. Deshalb planen wir Verstärkungen in der Wand gleich mit ein – auch dort, wo Griffe erst später montiert werden sollen. Das kostet beim Umbau wenig und erspart später das Aufreißen.

So gehen wir vor

1

Gespräch: Wer nutzt das Bad? Gibt es einen Pflegegrad, einen Rollator oder Rollstuhl, eine Pflegeperson?

2

Besichtigung und Aufmaß: Wir prüfen Grundfläche, Tür, Abflüsse und ob eine bodengleiche Dusche möglich ist – im Altbau hängt das oft vom Gefälle zum Abfluss ab.

3

Badplanung: Wir entwickeln ein Konzept, das funktional und wohnlich ist – kein Krankenhausbad.

4

Ein Angebot beschreibt die vereinbarten Arbeiten und kann – sofern erforderlich – als Unterlage für einen Antrag dienen. Ob eine Maßnahme anerkannt oder bezuschusst wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

5

Umbau: Die Dauer eines Badumbaus hängt unter anderem von Umfang, Grundriss, Zugänglichkeit, Lieferzeiten, Trocknungs- und Anschlussarbeiten sowie der Abstimmung beteiligter Gewerke ab. Das Bad kann während einzelner Arbeiten oder zeitweise insgesamt nicht nutzbar sein. Ob eine Übergangslösung möglich ist, muss vor Beginn anhand der örtlichen und organisatorischen Gegebenheiten gesondert vereinbart werden.

Zuschüsse und Finanzierung

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können unter gesetzlichen Voraussetzungen Zuschüsse oder Kreditangebote in Betracht kommen. Anspruch, Unterlagen, Fristen und mögliche Beträge werden von der zuständigen Stelle im Einzelfall geprüft. Anträge sollten vor Beginn der Arbeiten geklärt werden; eine Förderung wird nicht zugesagt.

Zuschüsse vorab klären

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können unter gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht kommen. Ob ein Anspruch besteht, welche Unterlagen erforderlich sind und ob eine Unterstützung bei der Zusammenstellung möglich ist, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Anträge sollten vor Beginn einer Maßnahme geprüft werden; eine Förder- oder Bewilligungszusage ist damit nicht verbunden.

Für Mieter und Vermieter

Mieter sollten vor einem Badumbau die Zustimmung der Vermieterseite schriftlich klären. Fragen zu Genehmigung, Kosten, Rückbau und einer möglichen Veränderung der Miete hängen vom Einzelfall, Mietvertrag und anwendbaren Recht ab. Lassen Sie sich hierzu bei Bedarf von einer zuständigen Beratungsstelle oder einer rechtsberatenden Stelle informieren; dieser Website-Text ist keine Rechtsberatung.

Ein Beispiel aus unserer Arbeit

Individuelle Badplanung

Bei der Planung eines barrierearmen oder barrierefreien Bads stehen sichere Wege, passende Bewegungsflächen, gut erreichbare Armaturen und eine nutzergerechte Ausstattung im Mittelpunkt. Welche Lösung passt, ergibt sich aus Grundriss, Nutzung und baulichen Möglichkeiten vor Ort.

Passt das zu Ihnen?

Ja, wenn Sie heute schon Einschränkungen merken, ein Angehöriger gepflegt wird oder Sie ohnehin renovieren und vorsorgen wollen.

Eine andere Lösung kann besser sein, wenn nur ein einzelnes Problem besteht – etwa der Wanneneinstieg. Dann reicht vielleicht der Tausch der Wanne gegen eine bodengleiche Dusche. Mehr dazu auf der Seite Bodengleiche Dusche.

Gut zu wissen

Häufige Fragen: Barrierefreies Bad

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können unter Voraussetzungen Zuschüsse in Betracht kommen. Anspruch, Unterlagen, Fristen und Beträge werden von der zuständigen Stelle im Einzelfall geprüft. Bitte klären Sie dies vor Beginn der Arbeiten.

Ob aktuell Zuschüsse oder Kredite verfügbar sind, richtet sich nach den jeweiligen Programmen und der individuellen Situation. Verbindlich sind die aktuellen Informationen der zuständigen Förderstelle; bitte prüfen Sie diese vor Auftragserteilung.

Oft ja. Es hängt vom Abfluss und Gefälle ab. Das prüfen wir bei der Besichtigung.

Barrierefrei erfüllt die Norm DIN 18040-2, barrierearm erleichtert die Nutzung, ohne alle Normanforderungen zu erfüllen.

Nein. Mit bodengleicher Dusche, hochwertigen Armaturen und gut geplanten Griffen wirkt es wie ein modernes Bad.

Ihr nächster Schritt

Barrierefreies Bad: Lassen Sie uns sprechen

Rufen Sie uns an unter 030 – 2749 6242. Wir kommen zur Besichtigung, sagen Ihnen, was in Ihrem Bad möglich ist, und berücksichtigen mögliche Zuschüsse von Anfang an.

Lieber direkt sprechen?

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