Wartung und Service vom Meisterbetrieb in Berlin
Das Wichtigste in Kürze
In vielen Berliner Altbau- und Mietwohnungen heizt eine Gastherme in der Wohnung, oft als Kombitherme für Heizung und Warmwasser. Hausprofi Konrad wartet Thermen aller gängigen Hersteller, darunter Viessmann, Vaillant, Buderus, Bosch und Wolf. Hersteller wie Bosch empfehlen eine jährliche Wartung und machen sie zur Garantiebedingung. Termine Mo–Fr 8–17 Uhr unter 030 – 2749 6242.
Die Therme hängt in der Küche, im Bad oder im Flur. Sie macht Heizung und Warmwasser, und meistens denkt niemand darüber nach – bis morgens die Dusche kalt bleibt. Weil Thermen in der Wohnung hängen, braucht es für die Wartung einen Termin, zu dem jemand zu Hause ist. In Mietshäusern mit vielen Etagenheizungen koordinieren wir das gern mit der Hausverwaltung.
Terminplanung im Mehrfamilienhaus
Bei mehreren Wohnungen in einem Gebäude kann eine gebündelte Terminplanung organisatorisch sinnvoll sein. Ob Sammeltermine angeboten werden und wie die Abstimmung erfolgt, wird jeweils mit Eigentümer, Hausverwaltung und den betroffenen Mietparteien vereinbart. Für die Wartung muss der Zugang zur jeweiligen Therme zum vereinbarten Termin möglich sein.
Häufiger Irrtum
Eine Therme kann jahrelang laufen und trotzdem Verschleiß ansammeln: Verschmutzungen am Brenner und Wärmetauscher, ein Ausdehnungsgefäß ohne Vordruck, ein verstopfter Kondensatablauf. Das fällt oft erst auf, wenn sie im Winter stört. Eine Wartung findet solche Punkte, solange sie noch kleine Reparaturen sind.
Der Umfang richtet sich nach Gerät und Herstellervorgaben. Typisch sind:
Wartung und weitere Prüfungen unterscheiden
Der konkrete Wartungsumfang richtet sich nach Gerätetyp, Zustand und Herstellervorgaben. Übliche Prüfpunkte können – soweit für das Gerät zutreffend – Brenner und Wärmeübertrager, Zündung und Sicherheitseinrichtungen, Dichtheit, Anlagendruck, Kondensatablauf und Warmwasserbereitung sein. Abgaswegeüberprüfungen, Messungen und Feuerstättenschauen des Schornsteinfegerhandwerks sind davon zu unterscheiden; Zuständigkeit und Termin richten sich nach den geltenden Vorgaben und dem Feuerstättenbescheid.
Die Abgasmessung führt ausschließlich der Schornsteinfeger durch – sie ist ein eigener Termin.
Wer die Wartung beauftragt und wer die Kosten trägt, richtet sich insbesondere nach Eigentum, Mietvertrag und den Umständen des Einzelfalls. Mieter sollten Störungen oder Wartungsbedarf zunächst dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden und keinen Auftrag zulasten Dritter erteilen, sofern dies nicht vereinbart ist. Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung.
Bei Gasgeruch: Keine Flammen oder Funken, keine elektrischen Schalter und kein Telefon im Gebäude benutzen; wenn gefahrlos möglich den Gashahn schließen, Mitbewohner warnen, das Gebäude verlassen und von außerhalb Hilfe rufen. Gasgeruch ist kein Fall für einen normalen Wartungstermin. Maßgeblich sind die aktuellen Hinweise des zuständigen Netzbetreibers und der Feuerwehr.
Für den Weiterbetrieb, eine Reparatur oder einen Austausch einer Gastherme können je nach Gebäude, Kommune, Zeitpunkt, Gerät und geplanter Maßnahme unterschiedliche gesetzliche Anforderungen gelten. Die Entscheidung sollte vor Beauftragung anhand der aktuell geltenden Gesetzeslage und der konkreten Situation vor Ort geprüft werden. Eine Wartungsanfrage ersetzt keine Energie-, Rechts- oder Förderberatung.
Gut zu wissen
Hersteller wie Bosch empfehlen einmal im Jahr; maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Herstellers.
Beauftragt wird sie in der Regel vom Vermieter. Ob die Kosten umgelegt werden, regelt der Mietvertrag.
Wir warten alle gängigen Hersteller, darunter Viessmann, Vaillant, Buderus, Bosch und Wolf.
Nein, die macht ausschließlich der Schornsteinfeger.
Ihr nächster Schritt
Thermenwartung vereinbaren: 030 – 2749 6242 (Mo–Fr 8–17 Uhr) oder über das Kontaktformular. Hausverwaltungen: Nennen Sie uns Adresse und Anzahl der Thermen, wir melden uns mit einem Vorschlag.