Legionellenprüfung in Berlin: Ablauf und Orientierung

Wartung und Service vom Meisterbetrieb in Berlin

Das Wichtigste in Kürze

Ob für eine Trinkwasseranlage eine Untersuchungspflicht besteht, hängt von Anlagenart, Nutzung, Größe und den jeweils geltenden Vorgaben ab. Welche Untersuchungen, Fristen, Stellen und Maßnahmen im konkreten Objekt erforderlich sind, wird anhand der aktuellen Trinkwasserverordnung und mit den zuständigen Fachstellen geklärt. Eine Übernahme gesetzlicher Betreiberpflichten oder bestimmter Leistungen wird hier nicht zugesagt.

Trinkwasserhygiene individuell bewerten

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Prüfung des konkreten Objekts und keine individuelle Rechts- oder Fachberatung. Maßgeblich sind die aktuelle Trinkwasserverordnung, die zuständige Behörde, eine zugelassene Untersuchungsstelle und die im Einzelfall anwendbaren Regeln der Technik. Vor Beauftragung werden Umfang, Zuständigkeiten, Termin und Kosten objektbezogen geklärt.

Die Situation: Pflicht bekannt, Details unklar

Viele Vermieter wissen, dass es eine Legionellenprüfung gibt. Unklar ist oft, ob das eigene Haus überhaupt darunter fällt, wer die Proben nimmt, was mit dem Befund passiert – und was zu tun ist, wenn der Wert zu hoch ist.

Betrifft mich die Prüfpflicht?

Die Pflicht greift, wenn alle Punkte zutreffen:

1

Großanlage: Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Liter Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Warmwasserbereiter und Entnahmestelle.

2

Gewerbliche oder öffentliche Tätigkeit – dazu zählt die Vermietung.

3

Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Wasser vernebelt wird.

Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser.

Wer unsicher ist, ob die eigene Anlage eine Großanlage ist: Wir schauen sie uns an.

Häufiger Irrtum

Das häufigste Missverständnis: „Keine Legionellen gefunden, also alles gut“

Ein guter Befund ist eine Momentaufnahme. Für einen hygienisch sicheren Betrieb müssen die für die jeweilige Anlage geltenden technischen Anforderungen eingehalten werden. Welche Temperaturen, Einstellungen und Prüfungen im konkreten Objekt erforderlich sind, hängt von Anlagenkonfiguration, Nutzung und anwendbaren Regeln der Technik ab und wird vor Ort bewertet.

So läuft die Prüfung mit uns

1

Bestandsaufnahme: Wir prüfen, ob eine Großanlage vorliegt und wo Probenahmestellen sind bzw. fehlen.

2

Probenahmestellen: Falls nötig, setzen wir sie fachgerecht.

3

Probenahme: durch bzw. in Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Labor.

4

Befund: Sie erhalten das Laborergebnis.

5

Bei Überschreitung: Wir klären die Ursache und setzen Maßnahmen um.

Probenahme und Untersuchung abstimmen

Die systemische Probenahme und Untersuchung erfolgt nach den geltenden Vorgaben durch eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle. Welche Stelle beauftragt wird, wer die Proben nimmt und welche weiteren Schritte bei einem auffälligen Befund erforderlich sind, hängt vom konkreten Auftrag und den gesetzlichen Vorgaben ab. Zuständigkeiten werden vorab mit Eigentümer, Verwaltung und der zuständigen Untersuchungsstelle geklärt.

Wenn der Wert überschritten ist

Bei einem auffälligen Befund greifen die Handlungs-, Anzeige- und Informationspflichten der jeweils geltenden Trinkwasserverordnung. Zuständigkeiten, Fristen und erforderliche Maßnahmen richten sich nach Befund, Anlage und Anordnungen des zuständigen Gesundheitsamts. Die weitere Bewertung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen müssen durch dafür geeignete Fachstellen erfolgen.

Typische Ursachen für erhöhte Werte können unter anderem ungünstige Betriebsbedingungen, selten genutzte Leitungen oder technische Auffälligkeiten sein. Die Ursache ist immer objektbezogen zu ermitteln.

  • Totleitungen von entfernten Entnahmestellen
  • Zu niedrige Speichertemperatur oder ungenügende Zirkulation
  • Selten genutzte Entnahmestellen

Vorgehen bei auffälligem Befund

Bei einem auffälligen Befund werden die nächsten Schritte anhand der gesetzlichen Vorgaben und des konkreten Objekts abgestimmt. Dazu können weitere Untersuchungen, technische Prüfungen oder Maßnahmen an der Anlage gehören. Umfang, Zuständigkeiten, Termin und Kosten sind vorab mit den zuständigen Stellen und dem Auftraggeber zu klären.

Weichwasser und Trinkwasserhygiene

Wasserbehandlungsanlagen können je nach Ausführung und Wasserbeschaffenheit Kalkablagerungen in Leitungen und Geräten vermindern. Sie sind kein Ersatz für Untersuchung, hygienisch sicheren Betrieb oder erforderliche Maßnahmen an einer Trinkwasserinstallation. Ob eine solche Anlage im konkreten Objekt geeignet ist, muss vor Ort und anhand der geltenden Anforderungen geprüft werden.

Gut zu wissen

Häufige Fragen: Legionellenprüfung

Bei vermieteten Großanlagen mindestens alle drei Jahre.

Nein, Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen.

Ein Warmwasserspeicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Rohrinhalt zwischen Warmwasserbereiter und Entnahmestelle.

Bei einem auffälligen Befund richten sich die nächsten Schritte nach den geltenden Vorgaben, dem konkreten Objekt und den Anordnungen der zuständigen Stelle. Die Bewertung und erforderliche Maßnahmen müssen mit geeigneten Fachstellen abgestimmt werden.

Ihr nächster Schritt

Legionellenprüfung: Lassen Sie uns sprechen

Legionellenprüfung anfragen: 030 – 2749 6242 (Mo–Fr 8–17 Uhr) oder über das Kontaktformular. Nennen Sie Adresse, Anzahl der Wohnungen und – falls bekannt – die Speichergröße.

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